Verpackungsregister Mengenmeldung - eine Kurzanleitung.

Nach der Registrierung im Verpackungsregister und dem Erwerb der Verpackungslizenz ist die Mengenmeldung der letzte Schritt, um die Pflichten aus dem VerpackG zu erfüllen. Hier haben wir eine kurze Anleitung für dich bereitgestellt:

Was ist die Mengenmeldung?

Bei der Lizenzierung der Verpackungen müssen die genauen Verpackungsmengen angegeben, die man mit seinem eigenen Online Shop in Deutschland in Verkehr bringt. Das betrifft alle Verpackungen, die man aus dem Ausland importiert (Produktverpackungen) oder die man zum Versenden der Ware verwendet (Versandkarton, Umschlag, Füllmaterial, Klebeband, etc.) und die später beim Endverbraucher in Deutschland als Verpackungsmüll anfallen. Verpackungen von Produkten, die man bei einem Großhändler oder Hersteller aus Deutschland erwirbt, muss man nicht lizenzieren, da hier bereits der vorherige Inverkehrbringer zur Anmeldung verpflichtet ist. Ebenso entfallen Verpackungen der Meldepflicht, wenn sie nicht den Weg bis zum Kunden finden, weil Sie z. B. bereits im eigenen Lager als Abfall anfallen.

Die Materialkategorien, die gemeldet werden müssen, sind: Glas, PPK (Papier, Pappe, Kartonage), Eisenmetall, Aluminium, Kunststoff, Getränkeverbunde (Tetrapak), Sonstige Verbundverpackungen und sonstige Materialien (Holz, Kupfer, Baumwolle, Jute, etc.). Bei der Lizenzierung müssen diese Materialkategorien auf Kilogramm genau angemeldet werden. 

Dabei gilt jedoch: Wenn ein Bestandteil weniger als 5% des Gesamtgewichts einer Verpackung ausmacht, zählt er zum Material des Hauptbestandteils. D.h. Klebeband am Versandkarton wäre als PPK zu zählen, ein Papieretikett um eine Glasflasche als Glas, usw.

Wie funktioniert die Mengenmeldung im Verpackungsregister?

Nach der Lizenzierung bei einem Dualen System sind dieselben Mengen 1:1 im LUCID Verpackungsregister zu melden. Die Meldung sollte umgehend nach der Lizenzierung erfolgen und muss absolut identisch sein. Eine anschauliche Anleitung, wie die Mengenmeldung bei LUCID funktioniert, zeigt das folgende Video:

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Jährlich grüßt das Murmeltier: Die Meldung jedes Jahr wiederholen

Wie im Video beschrieben, muss die Unterjährige Mengenmeldung jedesmal durchgeführt werden, wenn man unterjährig Verpackungen bei einem Dualen System lizenziert. Zum Jahreswechsel muss außerdem eine Jahresabschlussmeldung abgegeben werden, sowie eine Initiale Planmengenmeldung für das nächste Jahr. Letztere gibt man am besten basierend auf den Mengen des Vorjahres ab, außer du erwartest starke Abweichungen nach oben oder unten für das neue Jahr.

Noch Fragen zur Mengenmeldung im Verpackungsregister?

Du hast noch Fragen zur Mengenmeldung, zum Verpackungsregister, zur Verpackungslizenzierung oder zum Verpackungsgesetz? Auf unserer Hauptseite haben wir ein Kontaktformular für dich bereitgestellt. Bei Fragen oder Problemen helfen wir dir gerne weiter.